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Verwaltungsfachangestellte / Angestelltenlehrgang I

Der Vorbereitungslehrgang findet zweimal im Jahr statt:

• ein Sommerlehrgang von Mitte Januar bis Anfang Mai

• zwei Winterlehrgänge von Ende August bis Mitte Dezember.

Anmeldeschluss für den Sommerlehrgang ist Mitte November des Vorjahres, für die Winterlehrgänge Anfang Juli des laufenden Jahres. Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.

Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die Weiterbildung zur*m Verwaltungsfachangestellten, die mit der Ausbildungsabschlussprüfung identisch ist, oder die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ablegen.

Lehrplan

Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:

  • Staatsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Kommunales Finanzwesen
  • Personalwesen
  • Kommunalrecht
  • Verwaltungslehre
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Sozialhilferecht
  • Polizeirecht
  • Baurecht
  • Personenstandswesen

Dokumente und Verordnungen

Ausschreibung Vorbereitungslehrgang/Erste Prüfung Sommer 2026

Die Badische Gemeindeverwaltungsschule – Verwaltungsschule Villingen-Schwenningen führt in der zweiten Jahreshälfte 2025 den Vorbereitungslehrgang für die Ausbildungsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ nach der Verordnung für die Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 und für die Erste Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung der Vereinigung kommunaler Arbeitgebergeberverbände in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1  durch.

Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular bis zum 14. November 2025 zum Lehrgang an.

Der Vorbereitungslehrgang umfasst nach dem neuen Lehrplan insgesamt 416 Unterrichtsstunden. Es ist voraussichtlich folgender Ablauf vorgesehen:

Vorbereitungslehrgang:     Mittwoch, 07. Januar 2026 bis

  Dienstag, 28. April 2026

Schriftliche Prüfung:          Dienstag, 05. Mai 2026 und

 Donnerstag, 07. Mai 2026

Fachpraktische Prüfung:   im Zeitraum vom 23. - 25. Juni 2026

Die Ausbildungsabschlussprüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (§ 37) und der Verordnung vom 19.05.1999 abgelegt. Mit der Ablegung der Prüfung wird das Ausbildungsverhältnis beendet. Die Ausbildungsabschlussprüfung gilt gleichzeitig als Erste Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung der Vereinigung kommunaler Arbeitgebergeberverbände in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1.

Die Ausbildungsabschlussprüfung besteht aus den folgenden vier schriftlichen Prüfungsbereichen:

Nr.

Prüfungsbereich

Dauer

1

Verwaltungsbetriebswirtschaft

135 Minuten

2

Personalwesen

120 Minuten

3

Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren

120 Minuten

4

Wirtschafts- und Sozialkunde

90 Minuten

Darüber hinaus ist im fünften Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ ein praktischer Fall mit dem Prüfungsgremium zu erörtern.

Zu dem Vorbereitungslehrgang für die Ausbildungsabschlussprüfung werden zugelassen:

  1. Auszubildende im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“, deren Ausbildungszeit nicht später als am 31.08.2026 endet (§ 10 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zusatzqualifikationsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes - PrO).
  2. Bewerber die eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ wegen Nichtbestehens wiederholen und den Vorbereitungslehrgang nach neuem Recht besuchen wollen. Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Maßgabe des § 31 PrO zweimal wiederholt werden, frühestens zum jeweils nächsten Prüfungstermin.
  3. Auszubildende im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“, deren Ausbildungszeit nicht später als am 31.08.2026 endet, wenn sie nach Anhören des Auszubildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit von der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium Karlsruhe) vorzeitig zur Ausbildungsabschlussprüfung zugelassen werden (§ 13 Abs. 1 PrO, Richtlinien des RP Karlsruhe vom 01.01.2001, Staatsanzeiger Nr. 1/2001, Seite 15).
  4. Bewerber, die nachweisen, dass sie mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten tätig gewesen sind. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 13 Abs. 2 PrO).

Zu dem Vorbereitungslehrgang sind die Auszubildenden an die Verwaltungsschulen abgeordnet. Nähere Einzelheiten über die reisekostenrechtlichen Bestimmungen für die Zeit des Vorbereitungslehrganges und der Prüfung ergeben sich aus § 10 und § 10a TVAöD – Besonderer Teil BBiG.

Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang wird eine Lehrgangsgebühr erhoben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Lehrgangsgebühren um 200,00 Euro erhöhen mussten. Leider sind unsere Kosten für Miete, technische Ausstattung, Unterrichtsmaterialien und Personal in den letzten Jahren erheblich gestiegen. In diesem Betrag sind die Kosten für die im Unterricht verwendeten Lehrmittel (außer der VSV) enthalten.

Die Lehrgangsgebühren betragen je Teilnehmer*in

für Mitglieder der BGVS e.V.                       1.990,00 €

für Nichtmitglieder                                       2.090,00 €

Die VSV ist in diesem Betrag nicht mit enthalten. Diese wird jedoch über eine Sammelbestellung zu einem Preis von voraussichtlich 138,00 €/Stück von uns beschafft und Ihnen zusammen mit den Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.

Die Lehrgangsgebühr wird im neuen Rechnungslegungsjahr (Januar 2026) von den Ausbildungsstellen angefordert. Es wird gebeten, die Überweisung erst nach Erhalt der Rechnung zu veranlassen.

Der Unterricht wird in der BusinessBoxx, Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 Villingen-Schwenningen, durchgeführt. Er umfasst von Montag bis Freitag täglich sechs Unterrichtsstunden, die in der Zeit von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr abgehalten werden. Darüber hinaus wird ein- bis dreimal wöchentlich auch nachmittags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Unterricht stattfinden. 

Über die Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Zulassung zur Prüfung muss daher von der Ausbildungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 12d, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe beantragt werden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Bezirksschule Villingen-Schwenningen gerne zur Verfügung.

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