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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Badische Gemeindeverwaltungsschule e.V. ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.badische-gemeindeverwaltungsschule.lrasbk.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Unsere Internetseite ist zum heutigen Zeitpunkt teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es wird angestrebt, die gesetzlichen Anforderungen zeitnah zu erfüllen.

  1. Nicht barrierefreie Inhalte

    Die nachstehend aufgeführten Inhalte:
    • Formulare
    • Broschüren
    • Inhalte, die durch Dritte bereitgestellt werden
    • PDF-Dateien
    • einzelne Seiten in unserem Angebot, die noch überarbeitet werden
    sind aktuell teilweise nicht barrierefrei, jedoch in einer Prioritätenliste zur Umsetzung der Barrierefreiheit enthalten.

  2. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

    Diese Erklärung wurde am 04.01.2024 erstellt.
    Die Erklärung beruht auf einer Selbsteinschätzung.

  3. Rückmeldung und Kontaktangaben

    Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter m.gross@lrasbk.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Problembeschreibung und den Link zur betroffenen Seite oder nutzen Sie das unten stehende Kontaktformular.

  4. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Badische Gemeindeverwaltungsschule e.V. wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.

Falls die zuständigen Personen der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e.V. nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de


Die Beauftragte des Schwarzwald-Baar-Kreises können Sie wie folgt erreichen:

Behindertenbeauftragte Stefanie Kaiser
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Am Hoptbühl 2
78048 VS-Villingen
Telefon: 07721 913-7229
Fax: 07721 913-8229
Mail: Behindertenbeauftragte@Lrasbk.de

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.


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