Verwaltungsfachangestellte / Angestelltenlehrgang I
Der Vorbereitungslehrgang findet zweimal im Jahr statt:
• ein Sommerlehrgang von Mitte Januar bis Anfang Mai
• zwei Winterlehrgänge von Ende August bis Mitte Dezember.
Anmeldeschluss für den Sommerlehrgang ist Mitte November des Vorjahres, für die Winterlehrgänge Anfang Juli des laufenden Jahres. Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.
Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die Angstelltenprüfung I, die mit der Ausbildungsabschlussprüfung identisch ist, ablegen und sich damit auch für höherwertige Arbeitsplätze in der Verwaltung qualifizieren.
Lehrplan
Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:
- Staatsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Kommunales Finanzwesen
- Personalwesen
- Kommunalrecht
- Verwaltungslehre
- Kommunales Abgabenrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Sozialhilferecht
- Polizeirecht
- Baurecht
- Personenstandswesen
Dokumente und Verordnungen
- DOCX-Datei: 42 kB
- Richtlinien für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r), Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
- Verordnung des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums über die Berufsausbildung zum oder zur Verwaltungsfachangestellten (VfaBVO)
- PDF-Datei: 285 kB
- PDF-Datei: 4,6 MB
Ausschreibung Vorbereitungslehrgang Sommer 2025
Die Badische Gemeindeverwaltungsschule – Bezirksschule Villingen-Schwenningen führt in der ersten Jahreshälfte 2025 den Vorbereitungslehrgang für die Ausbildungs-abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ und für die Angestelltenprüfung I nach der Verordnung für die Ausbildung zum Verwaltungsfach-angestellten / zur Verwaltungsfachangestellten vom 19.05.1999 und für die Erste Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung der Vereinigung kommunaler Arbeitgebergeberverbände in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1 durch.
Bitte melden Sie sich über das Anmeldeformular bis zum 28. Oktober 2025 zum Lehrgang an.
Der Vorbereitungslehrgang umfasst nach dem neuen Lehrplan insgesamt 416 Unterrichtsstunden. Es ist voraussichtlich folgender Ablauf vorgesehen:
Vorbereitungslehrgang: Dienstag, 07. Januar 2025 bis
Dienstag, 29. April 2025
Schriftliche Prüfung: Montag, 06. Mai 2025 und
Mittwoch, 08. Mai 2025
Fachpraktische Prüfung: im Zeitraum vom 01. – 03. Juli 2025
Die Ausbildungsabschlussprüfung wird nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes (§ 37) und der Verordnung vom 19.05.1999 abgelegt. Mit der Ablegung der Prüfung wird das Ausbildungsverhältnis beendet. Die Ausbildungs-abschlussprüfung gilt gleichzeitig als Erste Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung der Vereinigung kommunaler Arbeitgebergeberverbände in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1.
Die Ausbildungsabschlussprüfung besteht aus den folgenden vier schriftlichen Prüfungsbereichen:
Nr. |
Prüfungsbereich |
Dauer |
1 |
Verwaltungsbetriebswirtschaft |
135 Minuten |
2 |
Personalwesen |
120 Minuten |
3 |
Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren |
120 Minuten |
4 |
Wirtschafts- und Sozialkunde |
90 Minuten |
Darüber hinaus ist im fünften Prüfungsbereich „Fallbezogene Rechtsanwendung“ ein praktischer Fall mit dem Prüfungsgremium zu erörtern.
Zu dem Vorbereitungslehrgang für die Ausbildungsabschlussprüfung werden zugelassen:
- Auszubildende im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“, deren Ausbildungszeit nicht später als am 31.08.2025 endet (§ 10 Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zusatzqualifikationsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes - PrO).
- Bewerber die eine Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“ wegen Nichtbestehens wiederholen und den Vorbereitungslehrgang nach neuem Recht besuchen wollen. Eine nicht bestandene Prüfung kann nach Maßgabe des § 31 PrO zweimal wiederholt werden, frühestens zum jeweils nächsten Prüfungstermin.
- Auszubildende im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte*r“, deren Ausbildungszeit nicht später als am 31.08.2025 endet, wenn sie nach Anhören des Auszubildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit von der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium Karlsruhe) vorzeitig zur Ausbildungsabschlussprüfung zugelassen werden (§ 13 Abs. 1 PrO, Richtlinien des RP Karlsruhe vom 01.01.2001, Staatsanzeiger Nr. 1/2001, Seite 15).
- Bewerber, die nachweisen, dass sie mindestens das Zweifache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgesehen ist, in dem Beruf des Verwaltungsfachangestellten tätig gewesen sind. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen (§ 13 Abs. 2 PrO).
Zu dem Vorbereitungslehrgang sind die Auszubildenden an die Verwaltungsschulen abgeordnet. Nähere Einzelheiten über die reisekostenrechtlichen Bestimmungen für die Zeit des Vorbereitungslehrganges und der Prüfung ergeben sich aus § 10 und § 10a TVAöD – Besonderer Teil BBiG.
Für die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang wird eine Lehrgangsgebühr erhoben. In diesem Betrag sind die Kosten für die im Unterricht verwendeten Lehrmittel (außer der VSV) enthalten.
Die Lehrgangsgebühren betragen je Teilnehmer*in
für Mitglieder der BGVS e.V. 1.790,00 €
für Nichtmitglieder 1.890,00 €
Die VSV ist in diesem Betrag nicht mit enthalten. Diese wird jedoch über eine Sammelbestellung zu einem Preis von voraussichtlich 118,00 €/Stück von uns beschafft und Ihnen zusammen mit den Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.
Die Lehrgangsgebühr wird im neuen Rechnungslegungsjahr (Januar 2025) von den Ausbildungsstellen angefordert. Es wird gebeten, die Überweisung erst nach Erhalt der Rechnung zu veranlassen.
Der Unterricht wird in der BusinessBoxx, Wilhelm-Binder-Straße 19, 78048 VS-Villingen durchgeführt. Er umfasst von Montag bis Freitag täglich sechs Unterrichtsstunden, die in der Zeit von 8:30 Uhr bis 13:30 Uhr abgehalten werden. Darüber hinaus wird ein- bis dreimal wöchentlich auch nachmittags von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Unterricht stattfinden.
Über die Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Zulassung zur Prüfung muss daher von der Ausbildungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 12d, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe beantragt werden.
Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Team der Bezirksschule Villingen-Schwenningen gerne zur Verfügung.