Verwaltungsfachangestellte
Vorbereitungslehrgang „Verwaltungsfachangestellte/r" / 1. Prüfung VKA
Lehrplan und Informationen
Für den Vorbereitungslehrgang zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“ einschließlich zur ersten Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung Vereinigung kommunaler Arbeitgeberverbände in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1 ist folgender Lehrplan vereinbart.
Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:
• Staatsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
• Bürgerliches Recht
• Kommunales Finanzwesen
• Personalwesen
• Kommunalrecht
• Verwaltungslehre
• Kommunales Abgabenrecht
• Betriebswirtschaftslehre
• Sozialhilferecht
• Polizeirecht
• Baurecht
• Personenstandswesen
Der Sommerlehrgang 2025 dauert vom 07.01.2025 bis einschließlich 02.05.2025.
Die schriftliche Prüfung ist am 06. und 08. Mai 2025 vorgesehen.
Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.
Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die 1. Prüfung nach den Vorschriften der geltenden Entgeltverordnung Vereinigung kommunaler Arbeitgeber in Verbindung mit Nummer 7 Absatz 2 Satz 1 der Anlage 1 (entspricht dem ehemaligen Angestelltenlehrgang 1) ablegen und sich damit auch für höherwertige Arbeitsplätze in der Verwaltung qualifizieren.
Die Lehrgangsgebühr beträgt 1890,00 Euro. Die Gebühr wird gesondert angefordert.
Die VSV ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.
Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung dieses Lehrganges bitten wir um möglichst frühzeitige Anmeldungen bis spätestens 25.10.2024.
Information zur Prüfung
Information zur Prüfung
Rechtgrundlagen
:
• Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten / zur Verwaltungsfachangestellten vom 19. Mai 1999 Ermächtigungsgrundlage ist § 25 Berufsbildungsgesetz
•
• Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe (zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz) für die Durchführung von Abschlußprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen
•
Die Prüfung besteht aus insgesamt fünf Prüfungsbereichen (§ 8 der Verordnung):
Schriftlicher Prüfungsteil
1. Verwaltungsbetriebswirtschaft
2. Personalwesen
3. Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren
4. Wirtschafts- und Sozialkunde
Praktischer Prüfungsteil
5. Fallbezogene Rechtsanwendung
• Kommunalrecht
• Sozialrecht
• Öffentliche Sicherheit und Ordnung
•
Alle fünf Prüfungsbereiche zählen gleich viel (jeweils 20 %)
Schriftlicher Prüfungsteil:
Es werden in jedem Prüfungsbereich Klausuren geschrieben.
Verwaltungsbetriebswirtschaft: (130 min.)
Teil 1 (60 min., 45 Punkte): Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen
Teil 2 (70 min., 55 Punkte): Betriebswirtschaftslehre
Wirtschafts- und Sozialkunde: (90 min.)
Teil 1 (45 min., 50 Punkte): Staatsrecht
Teil 2 (45 min., 50 Punkte): Rechtskunde
Verwaltungsrecht: (120 min.)
Teil 1 (60 min., 50 Punkte): Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Öffentliches Ordnungswesen, Sozialwesen, Ordnungswidrigkeitenrecht, Baurecht
Teil 2 (60 min., 50 Punkte): Kommunalrecht
Personalwesen: (120 min.
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Eine Klausur (100 Punkte): Personalwesen incl. Arbeitsrecht, Beamtenrecht, Personalvertretung, Berufsausbildung
Praktischer Prüfungsteil:
In der fachpraktischen Prüfung erhält der Prüfling einen praktischen Fall, den der Prüfungsausschuss auswählt.
Der Fall kommt aus einem der Fachbereiche
• Kommunalrecht
• Sozialhilferecht
• Öffentliche Sicherheit und Ordnung
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Der Prüfling hat 15 Minuten Zeit, sich auf die Erörterung des Falls vorzubereiten. Hilfsmittel sind zugelassen (VSV, Taschenrechner). Notizen dürfen gemacht werden. Danach folgt die praktische Prüfung (Dauer: 15 Minuten) wie folgt:
• Darstellung des Ergebnisses durch den Prüfling (mündlicher Vortrag) und Erörterung des Falls mit dem Prüfer (Prüfungsgespräch).Der Prüfer kann auch ergänzende Fragen stellen.
Wertung der Prüfungsergebnisse
Bestanden:
• In mindestens drei schriftlichen Prüfungsbereichen und im Gesamtergebnis mindestens 50 Punkte
•
Mündliche Ergänzungsprüfung:
• in zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte. In den zwei anderen schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 30 aber weniger als 50 Punkte.
• in drei schriftlichen Prüfungsbereichen mindestens 50 Punkte. Im anderen schriftlichen Prüfungsbereich mindestens 30 aber weniger als 50 Punkte. Im praktischen Prüfungsteil mindestens 30 Punkte. Im Gesamtergebnis weniger als 50 Punkte.
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Nicht bestanden:
• In einem Prüfungsbereich weniger als 30 Punkte (ungenügend) oder in mehr als 2 schriftlichen Prüfungsfächern weniger als 50 Punkte.