Staatliche Förderung
Informationen zum Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Nach § 12 AFBG Abs. 1 kann für Lehrgangsgebühren inklusive Prüfungsgebühren nach Vorlage der Rechnung beim Amt für Ausbildungsförderung ein Zuschuss in Höhe von 40 % geleistet werden. Hierfür kann über die KfW-Bank ein sogenanntes Darlehen beantragt werden, Sie erhalten hierzu von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehensangebot, das Sie innerhalb von drei Monaten dort einreichen müssen.
Nach bestandener Prüfung können Ihnen von der KfW nach § 13b AFBG 40 % von dem noch nicht fällig gewordenen Darlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Hierzu müssen Sie einen Nachweis Ihrer bestandenen Fortbildungsprüfung bei der KfW einreichen.
Werden Teile der Lehrgangsgebühren vom Arbeitgeber übernommen, wird nach § 10 Abs. 1 AFBG vom Amt nur der Differenzbetrag bewilligt. Als Nachweis benötigt das Amt für Ausbildungsförderung einen Nachweis (zum Beispiel Vertrag mit dem Arbeitgeber), in welcher Höhe der Arbeitgeber Kosten übernimmt.
Sollten Sie den Lehrgang vor dem letzten planmäßigen Unterricht abbrechen oder unterbrechen, müssen Sie Ihr Amt unverzüglich davon unterrichten. Dann muss geprüft werden, ob Sie die erhaltene Förderung erstatten müssen oder nicht. Da es sich hierbei um Einzelfallprüfungen handelt, müssen Sie dies mit Ihrem Sachbearbeiter klären.
Zum Thema Fehlzeiten beachten Sie bitte das für den Antrag notwendige Hinweisblatt.
Nach § 11 Abs. 2 AFBG erfolgt die Förderung in Vollzeit ab Antragsmonat, das heißt die Schüler, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen, müssen den Antrag spätestens ab Schulbeginn bei ihrem zuständigen Amt (hier ist der ständige Wohnsitz maßgebend) einreichen.
Die Schüler, die nur die Maßnahmekosten beantragen wollen, müssen den Antrag bis zum letzten planmäßigen Unterrichtstag eingereicht haben.
Da die Maßnahme aus zwei Maßnahmeabschnitten (Teil I + II) besteht, müssen zwei Anträge gestellt werden. Gegebenenfalls kann der zweite Antrag kopiert eingereicht werden. Die aktuellen Antragsformulare und viele Infos erhalten Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de oder auf der Homepage Ihres Amtes für Ausbildungsförderung, z. B. www.ortenaukreis.de
Zur Antragstellung benötigen Sie
Formblatt A mit Anlagen und Zusatzblatt mit Vermögensnachweisen vom Antragstag
Formblatt B von der Fortbildungsstätte ausgefüllt
Formblatt Z von der zu prüfenden Stelle ausgefüllt
Zusatzblatt wichtige Informationen zu Fehlzeiten im Arbeitsfortbildungsförderungsgesetz
Formblatt F wird Ihnen nach Beginn der Fortbildung übersandt und von der Bezirksschule ausgefüllt
Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Amt für Ausbildungsförderung, z. B. beim Landratsamt Ortenaukreis,
Telefon 0781 805 1307 oder - 1450 oder - 1259.
Zur Förderung: Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Homepage www.bildungszeitgesetz.de