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Verwaltungsfachwirt*in

Die Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt eröffnet neue Perspektiven in der öffentlichen Verwaltung und bereitet gezielt auf verantwortungsvolle Aufgaben in den höheren Entgeltgruppen vor. Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte, die ihr verwaltungsrechtliches und organisatorisches Know-how erweitern und sich optimal für anspruchsvolle Tätigkeiten qualifizieren möchten.

Der Lehrgang vermittelt praxisnahe Kenntnisse in Verwaltungsrecht, Personalwesen, Finanzmanagement, Datenschutz sowie Führungskompetenzen. Die Weiterbildung dauert je nach gewähltem Kursformat zwischen 15 und 34 Monate und schließt mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab und wird von den Verwaltungsschulen Baden-Baden, Freiburg und Offenburg angeboten.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Erfolgreich bestandene Abschlussprüfung in den Bereichen Verwaltungsfachangestellte*r (Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung) oder Erste Prüfung nach der Entgeltordnung (an der Verwaltungsschule Freiburg = Q³) und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung (bei „sehr gutem“ Ausbildungsabschluss ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis ausreichend)

Oder

  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Verwaltungsdienst und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung (bei „sehr gutem“ Ausbildungsabschluss ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis ausreichend)

Oder

  • Staatsprüfung nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Dienst der allgemeinen Finanzverwaltung und danach eine mind. dreijährige, einschlägige Berufspraxis in der Verwaltung (bei „sehr gutem“ Ausbildungsabschluss ist eine zweijährige einschlägige Berufspraxis ausreichend)

Oder

  • eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis in den unter 1. genannten oder vergleichbaren Tätigkeiten

In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verkürzung der einschlägigen Berufspraxis möglich. 

Welche Lehrgänge gibt es?

Aktuelle Informationen zum Verwaltungsfachwirt

Die geplante Neuregelung des Verwaltungsfachwirts wirft viele Fragen auf – sowohl für Kommunen als auch für potenzielle Teilnehmer. Wir möchten Ihnen hiermit die aktuelle Situation transparent darlegen und gleichzeitig das Vertrauen in unser bewährtes Angebot stärken.

Was derzeit bekannt ist:
  • Bundesweite Neuregelung frühestens ab 2027: Die bundesweit angestrebte Neuregelung wird frühestens in 2027 wirksam.
  • Übergangsregelung mit Prüfungsverordnung der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e.V.: Durch die eigene Prüfungsordnung, welche analog zur bisherigen Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums gestaltet wurde, können weiterhin alle geplanten Kurse sicher und rechtskonform durchführen.
  • Anerkennung des Abschlusses: Ein Spitzentreffen der Verbände in Baden-Württemberg wird die Anerkennung nach Tarifrecht formal bestätigen.
Warum jetzt anmelden?

Unsere Kurse stehen für höchste Qualität, praxisnahe Inhalte und erfahrene Dozenten, die den Weg in eine erfolgreiche berufliche Zukunft ebnen. Unabhängig von der kommenden Neuregelung profitieren Sie von:

  • Bewährter Kursstruktur: Passend zu Ihren individuellen Bedürfnissen, ob in Präsenz, hybrid oder vollständig digital.
  • Neue Flexibilität: Unsere eigene Prüfungsordnung ermöglicht uns nun, die Zulassungsvoraussetzungen flexibler als bisher zu gestalten.
  • Sicherheit: Durch die klare Übergangsregelung sind die Fortbildung und der Abschluss staatlich anerkannt.
Unsere Empfehlung:

Nutzen Sie die Übergangszeit, statt auf den ungewissen Start der Neuregelung zu warten. Profitieren Sie direkt von unserem starken und erprobten System – Qualität und Anerkennung des Abschlusses sind in jedem Fall gewährleistet.

Wir sind für Sie da, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie auf Ihrem Weg – ob als Kommune oder private Teilnehmende. Gemeinsam schaffen wir Klarheit und Perspektiven.

Für weitere Informationen und individuelle Beratung stehen Ihnen die Verwaltungsschule Baden-Baden, die Verwaltungsschule Freiburg und die Verwaltungsschule Offenburg gerne zur Verfügung.

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