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Verwaltungsfachangestellte / Angestelltenlehrgang I

Der Vorbereitungslehrgang findet zweimal im Jahr statt:

• ein Sommerlehrgang von Mitte Januar bis Anfang Mai

• zwei Winterlehrgänge von Ende August bis Mitte Dezember.

Anmeldeschluss für den Sommerlehrgang ist Mitte November des Vorjahres, für die Winterlehrgänge Anfang Juli des laufenden Jahres. Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.

Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die Weiterbildung zur*m Verwaltungsfachangestellten, die mit der Ausbildungsabschlussprüfung identisch ist, oder die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ablegen.

Lehrplan

Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:

  • Staatsrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Kommunales Finanzwesen
  • Personalwesen
  • Kommunalrecht
  • Verwaltungslehre
  • Kommunales Abgabenrecht
  • Betriebswirtschaftslehre
  • Sozialhilferecht
  • Polizeirecht
  • Baurecht
  • Personenstandswesen

Dokumente und Verordnungen

Abschlusslehrgang Winter 2026/2027 / Erste Prüfung

Ausschreibung Abschlusslehrgang Winter 2026/2027 im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r und Lehrgang für die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung

Mit unserem Abschlusslehrgang an der Verwaltungsschule Villingen-Schwenningen bereiten wir sowohl die Auszubildenden im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte/r auf die Abschlussprüfung als auch die Mitarbeitenden mit Quereinstieg auf die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung vor. Der Lehrgang richtet sich auch an Mitarbeitenden, welche eine Umschulung zur/m Verwaltungsfachangestellten anstreben.

In 416 Unterrichtsstunden vermittelt die Verwaltungsschule Villingen-Schwenningen praxisnah die Lehrinhalte des aktuellen Lehrplans und bereitet die Teilnehmenden intensiv auf die schriftliche und die fachpraktische Prüfung vor. Der Unterricht findet täglich von 08:30 bis 13:30 Uhr statt und ein bis dreimal in der Woche nachmittags von 14:00 bis 15:30 Uhr.

Derzeit sind wieder zwei parallellaufende Lehrgänge in Planung. Je nach Teilnehmerzahl kann sich dies jedoch ändern und es wird lediglich ein Lehrgang stattfinden.

Der Abschlusslehrgang auf einen Blick:

  • Lehrgangszeitraum: 25.08. bis 26.11.2026
  • Prüfungsfreistellung: 27.11. bis 01.12.2026 und 03.12.2026, sowie einen Tag vor der fachpraktischen Prüfung 
  • schriftliche Prüfung: 02.12. und 04.12.2026
  • Fachpraktische Prüfung: zwischen dem 01.02. und 03.02.2027

Teilnahmeberechtigt:

  • Auszubildende im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte mit verkürzter Ausbildungszeit oder vorzeitiger Zulassung zur Prüfung auf Grund guter Ergebnisse in der Zwischenprüfung
  • Wiederholende der Abschlussprüfung
  • Mitarbeitende in Verwaltungen, welche eine Umschulung als Verwaltungsfachangestellte/r machen möchten und die mindestens 4,5 Jahre im Verwaltungsbereich im öffentlichen Dienst tätig waren
  • Mitarbeitenden in Verwaltungen, welche die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ablegen möchten und mindestens drei Monate im Verwaltungsbereich im öffentlichen Dienst tätig waren

Lehrgangsgebühren:

  • 1.990,00 Euro für Mitglieder im BGVS e.V. bzw.
  • 2.090,00 Euro für Nicht-Mitglieder
  • zzgl. 138,00 Euro für die VSV

In den Lehrgangskosten sind die Unterrichtsmaterialien enthalten. Die VSV werden wir zentral bestellen und den Teilnehmenden zur Verfügung stellen. Die Lehrgangsgebühren und die Kosten für die VSV werden zusammen mit den Einberufungen für den Lehrgang etwa Mitte Juli 2026 in Rechnung gestellt.

Stornierungsgebühren:

Leider wurden in den letzten Jahren immer wieder Teilnehmende beim Lehrgang an der Verwaltungsschule VS angemeldet und kurzfristig wurde die Teilnahme abgesagt. Dies verursacht hohe Kosten für die Verwaltungsschule, daher werden wir ab diesem Lehrgang Stornogebühren verlangen.

  • Absage bis sieben Wochen vor Lehrgangsbeginn: 25 % der Lehrgangsgebühren
  • Absage bis vier Wochen vor Lehrgangsbeginn: 50 % der Lehrgangsgebühren
  • Absage danach: 100 % der Lehrgangsgebühren

Anmeldefrist für die Lehrgangsteilnahme ist der 01.07.2026 über das Anmeldeformular der Verwaltungsschule Villingen-Schwenningen. 

Über die Zulassung zur Ausbildungsabschlussprüfung entscheidet das Regierungspräsidium Karlsruhe als zuständige Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz. Die Zulassung zur Prüfung muss daher von der Ausbildungsbehörde beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 12d, Schlossplatz 1 – 3, 76131 Karlsruhe beantragt werden.

Bei Rückfragen steht das Team der Verwaltungsschule Villingen-Schwenningen Ihnen gerne zur Verfügung.

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