Verwaltungsfachangestellte / Angestelltenlehrgang I
Der Vorbereitungslehrgang findet zweimal im Jahr statt:
• ein Sommerlehrgang von Mitte Januar bis Anfang Mai
• zwei Winterlehrgänge von Ende August bis Mitte Dezember.
Anmeldeschluss für den Sommerlehrgang ist Mitte November des Vorjahres, für die Winterlehrgänge Anfang Juli des laufenden Jahres. Die Auszubildenden können von ihren Ausbildungsstellen angemeldet werden.
Der Vorbereitungslehrgang eignet sich auch für Personen, die in der Verwaltung arbeiten, aber keine einschlägige Berufsausbildung absolviert haben. Nach dem Besuch des Lehrgangs kann dieser Personenkreis die Weiterbildung zur*m Verwaltungsfachangestellten, die mit der Ausbildungsabschlussprüfung identisch ist, oder die Erste Prüfung nach der Entgeltordnung ablegen.
Lehrplan
Der Lehrplan umfasst folgende Fächer:
- Staatsrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Bürgerliches Recht
- Kommunales Finanzwesen
- Personalwesen
- Kommunalrecht
- Verwaltungslehre
- Kommunales Abgabenrecht
- Betriebswirtschaftslehre
- Sozialhilferecht
- Polizeirecht
- Baurecht
- Personenstandswesen
Dokumente und Verordnungen
- DOCX-Datei: 42 kB
- Richtlinien für die Durchführung von Zwischenprüfungen im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte(r), Fachrichtung Kommunal- und Landesverwaltung
- Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten
- Verordnung des Innenministeriums und des Wirtschaftsministeriums über die Berufsausbildung zum oder zur Verwaltungsfachangestellten (VfaBVO)
- PDF-Datei: 285 kB
- PDF-Datei: 4.6 MB