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Angestelltenlehrgang I / Weiterbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten

Die Teilnahme am Abschlusslehrgang und der Abschlussprüfung der Verwaltungsfachangestellten ist auch als Angestelltenlehrgang I oder Weiterbildungsmaßnahme zur*zum Verwaltungsfachangestellten möglich. 

Angestelltenlehrgang I

Die Bezirksschulen bieten jedes Jahr verschiedene Lehrgangsformate an, um die 1. Prüfung nach der Anlage I der Entgeltverordnung (VKA) abzulegen. Hier kann entweder am Abschlusslehrgang zur*zum Verwaltungsfachangestellten teilgenommen werden oder ein Vorbereitungslehrgang für Quereinsteiger zur Ablegung der 1. Prüfung nach der Anlage I der Entgeltverordnung (VKA) besucht werden. Die Angestelltenprüfung I ist der Ausbildungsabschlussprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellte*r gleichgestellt. Bei Interesse informieren Sie sich bei den einzelnen Bezirksschulen.

Zugangsvoraussetzungen für den Angestelltenlehrgang I

Gem. der Prüfungsordnung der Badischen Gemeindeverwaltungsschule e.V. vom 14.Oktober 2022:

  1. Voraussetzung zur Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen für die Erste Prüfung ist eine Beschäftigung im Öffentlichen Dienst.
  2. Für Beschäftigte ohne abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder Verwaltungsausbildung ist eine Praxiserfahrung im Verwaltungsbereich von mindestens 3 Monaten weitere Voraussetzung für die Zulassung. Die Praxiserfahrung kann durch ein Praktikum oder eine tatsächliche Tätigkeit (Arbeitsvertrag) in der Verwaltung abgeleistet werden. Der Zeitraum der Praxiserfahrung muss vor Beginn des Vorbereitungslehrgangs abgeschlossen sein.
  3. Für Beschäftigte mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem vergleichbaren Beruf gilt diese Voraussetzung nicht.
  4. In besonders begründeten Fällen können Ausnahmen von den Zulassungsbedingungen gemacht werden.
  5. Die Entscheidung über die Zulassung vom Vorbereitungslehrgang trifft die Geschäftsführung jeweilige Bezirksschule.

Weiterbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten

Die Weiterbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten ist eine weitere Umschulungsmöglichkeit. Diese wird über das Regierungspräsidium Karlsruhe beantragt. Zudem muss sich zeitgleich eine Anmeldung bei einer der Bezirksschulen für einen entsprechenden Lehrgang erfolgen. Nach Besuch des Abschlusslehrgangs und Absolvieren der Abschlussprüfung zur*zum Verwaltungsfachangestellten wir ein Zeugnis mit offizieller Bezeichnung Verwaltungsfachangestellten verliegen.

Zugangsvoraussetzung zur Weiterbildung zur*zum Verwaltungsfachangestellten

Gem. der Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss-, Umschulungs- und Zusatzqualifikationsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen des öffentlichen Dienstes vom 24.05.2022 des Regierungspräsidiums Karlsruhe:

Hiernach wird zur Abschlussprüfung zugelassen, wer bereits mindestens 4 1/2 Jahre als Verwaltungsfachangestellte*r tätig gewesen ist.

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